Grundgesetz Artikel 1 (4): gibt es noch nicht.
Jeder Bundesbürger hat sich so zu verhalten, wie er selbst von seinen Mitmenschen behandelt, beachtet und geachtet werden will. Würdevoll, respektvoll, ehrlich! © Lothar Strenge!

Es ist in der heutigen Zeit in Deutschland egal, welche Partei die Wahl gewinnt, da sie eh koalieren muss und mit den Koalitionspartner/n permanent Kompromisse eingehen muss, egal wie absurd die Ideen sind die da verhandelt werden und/oder wie gut diese Ideen für das Volk wirklich sind. Alle haben ein Parteiprogramm und wollen mit diesen Ideen breitflächig reüssieren, auch wenn sie nur 15 oder 20 Prozent der Wähler präsentieren. Das ist bösartig, diabolisch, infam, mephistophelisch, um es mal etwas ausgeprägt und verständlich zu formulieren.
Diabolisch sind auch einige Vereine und NGOs, die durch Spenden aller Art sich durchs Leben schummeln. Greenpeace hat sich mit den Jahren zu einem religiösen Umweltverein entwickelt, im Thema Klima argumentieren diese Leute abenteuerlich nur um noch mehr Gelder dem Bundesmichel abzupressen.
Ebenso die Deutsche Umwelthilfe, sie argumentieren gleich auf Seite 1: „Der Klimawandel betrifft uns alle. Um ihn und seine Auswirkungen auf Mensch und Umwelt zu begrenzen, hat sich die Weltgemeinschaft auf das sogenannte „Zwei Grad Ziel“ geeinigt. Es soll verhindern, dass die globale Durchschnittstemperatur um mehr als zwei Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau steigt. Dafür müssen wir den Ausstoß von CO2 und anderen Treibhausgasen weltweit deutlich verringern. Mit mehr als 40 Prozent der CO2-Emissionen weltweit hat der Energiesektor eine Schlüsselrolle im Kampf gegen den Klimawandel. Nötig ist ein kompletter Umbau des Systems: Wir müssen weg von klimaschädlicher Kohlekraft und anderen fossilen Brennstoffen und hin zu sauberen, Erneuerbaren Energien.“
Andere sind schon auf 1,5 °C runter in der Ansicht (IPCC), nur nicht das Volk merken lassen, dass es die „eiermilchlegende Wollmilchsau“ in Form von Klimaregelung nicht gibt.
Parteipolitiker/innen fällt es schwer, die Meinung politischer Gegner zu akzeptieren. Sie wollen immer recht haben mit ihren Vorschlägen, Ideen, Parteiprogrammen. Deshalb können sie keine echte Zukunftsstrategie für Deutschland entwickeln und ihr Scheitern ist vorprogrammiert. Ihre Parteiprogramme sind jederzeit austauschbar, weil sie immer nur oberflächliche Ideen entwickeln, wie mehr Rente, Baukindergeld und ähnliche Summenspiele. Die Hälfte der Zeit die zur Verfügung steht um ein Problem zu lösen, vertändeln die Parteien mit der Diskussion wer recht hat. Als Endergebnis kommt ein Kompromiss zustande, wie jeder bekommt die Hälfte, weniger oder mehr des Gesamtkuchens, wobei niemand weiß, ist es auch das beste Ergebnis für das Volk, die Gesellschaft? Meistens nicht.
Die politische Rivalität, der ideologische Streit zwischen den Parteien, Verwaltungen, angefangen bei den Gemeinden über die Landkreise, Landtage bis zum Bundestag ist zu groß, kontrovers, als das dort jemals einfache, logische und vernünftige Lösungen für gesellschaftliche Probleme herauskommen.
Jede Diskussion über ein Problem dauert viel zu lange, bevor etwas beschlossen wird und auch vernünftig für die Gesellschaft ist, nicht nur für die Partei. Die Vorstellung, dass Kompromisse in einer Demokratie das Allheilmittel sind, ist abenteuerlich. Besser wäre es, wenn die Parteien ihre ideologischen Scheuklappen zur Seite legen und und jedes volkswirtschaftliche Problem nach Wichtigkeit in einer Liste ordnen, dann die Kosten errechnen und sofort anfangen die Lösung zu erreichen. Stattdessen wird über Monate diskutiert, ein Plan erarbeitet zum Beispiel im Gemeinderat, dann wird dieser Plan für Monate ausgelegt damit jeder Hans und Franz sich daran abarbeiten kann. Dabei gehen schnell zwei oder mehr Jahre ins Land und das Problem wird immer drängender, Verkehrsproblem zum Bespiel, die Einsprüche werden dann über Jahre vor den Gerichten ebenfalls bearbeitet und als Ergebnis wird das Problem wiederum für Jahre verschoben, weil ein Richter oder mehr das Problem nicht erkannt haben.
Meine Lösung ist viel einfacher, weil der Bürger selbst ein Problem anspricht und veröffentlicht. Das passiert im Internetforum der Gemeinde/Region, zum Beispiel in einer Stadt von 100 000 Einwohner. Diese Stadt hat bei der letzten Bundestagswahl 12 neue Abgeordnete gewählt, von 10.000 Gesamt-Internet-Abgeordneten. deutschlandweit. 82.500.000 Einwohner hat Deutschland, geteilt durch 10.000 Abgeordnete ergibt ca. 8000 bis 8200 Einwohner.

Diese 12 Abgeordneten sitzen im Rathaus und in den vorhandenen Stadtteilbüros, überwachen die Arbeit der gesamten vorhandenen Verwaltungen, die bis 2030 vollkommen digitalisiert werden müssen. Es bleiben die konventionellen Bereiche über, die nicht oder nur marginal digitalisiert werden können, wie Planung der Arbeitsabläufe der täglichen Straßen- und Gartenbauarbeiten und andere ähnliche Dinge.
Parallel planen sie die Wünsche und Vorschläge der Bundesbürger, die gute, reale Verbesserungsvorschläge machen, egal welches Thema, oder Probleme die aufgetreten sind, werden sofort in Angriff genommen. Alle Kommunalverbände, Regionalverbände, sind den Abgeordneten untergeordnet, dem Volk. Es gibt nur eine Gesundheitsbehörde/Polizei, eine Lebensmittelbehörde/Polizei, die regional angesiedet sind, die aber den Bundesbehörden zuarbeiten. Es gibt nur einen Zentralrechner, der alles steuert, der aber zwei Sicherheitskopien hat, also Reserveläufer, die sofort einspringen können.
Außenpolitische Sprecher in der EU und im Ostblock, ebenso die Amis werfen Deutschland vor, nicht geostrategisch zu denken. Außenpolitik reduziert sich auf deutsche Wirtschaftspolitik, wird immer gesagt. Im sicherheitpolitischen Bereich reduziert sich Deutschland als Trittbrettfahrer, was ja auch teilweise stimmt. Das Problem der anderen ist aber ebenso katastrophal, nehmen wir nur die vielen Fehlentscheidungen der Amis in den letzten 70 Jahren. Es gibt keine Zeit, wo die Amerikaner nicht in irgendwelchen Scharmützel und Kriege involviert waren.

Lothar Strenge Stuhrer Landstraße 47b 28816 Stuhr
Einschreiben
An das
Bundesverfassungsgericht
Schloßbezirk 3
76131 Karlsruhe
10. Januar 2019
Eilantrag!
Verfassungsbeschwerde
Ich, Lothar Strenge, beantrage das momentane deutsche Wahlsystem generell, also Gemeindewahlen, Kreistagswahlen, Landtagswahlen, Bundestagswahlen, auch die Europawahl für verfassungswidrig zu erklären, weil dem Bundesbürger im Grundgesetz, Artikel 20, (2) die politische regierende Macht zugesagt wird: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“ Also die Staatsmacht uns Bürgern auch zusteht, das Regieren aber ausschließlich von den politischen Parteien ausgeführt wird, obwohl in Artikel 21 GG ausdrücklich steht: (1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung mit.
Wohlgemerkt „mit-“(mitarbeiten), mehr nicht, die Parteien sollten also nicht ausschließlich die Macht haben, was aber seit 1949 grundgesetzwidrig durch die ausschließliche Macht der Parteien so gehandhabt wird. Unser personalisiertes Verhältniswahlrecht zielt nur auf eine parlamentarische Vertretung der angemeldeten Parteien möglichst entsprechend ihrem Anteil an den Wählerstimmen hin. Das Verfassungsgericht konnte damals nicht einschreiten, weil es – wie bekannt, erst im September 1951 gegründet wurde.
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Verfassungsbeschwerde von Lothar Strenge, Bundesverfassungsgericht, 10.01.2019,

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Da aber das damals gegründete Verfassungsgericht sich erst einmal finden musste, sich sicherlich auch keiner der Richter das Grundgesetz wirklich intensiv durchlas und die einzelnen Artikel hinterfragte auf die Wirkungsweise einzelner Artikel und Sätze, ist es so geblieben wie es damals war und heute noch ist.
Da alle bisherigen und jetzigen Bundesrichter noch nie auf den Gedanken gekommen sind, dass etwas faul ist in unserer „Parteien- und Richterrepublik“, wie die deutsche Presse schon vor vielen Jahren schrieb, müssen wir endlich selbst für eine fortschrittliche deutsche Demokratie sorgen und uns alle zusammen ein neues Weltbild für unser Wahlsystem mit neuem Wahlrecht erarbeiten. Mit seiner Wahlstimme schwört der Wähler dann gleichzeitig auf das bestehende Grundgesetz. Die Beschwörungsformel muss noch erarbeitet werden, steht aber ganz oben auf dem Stimmzettel. Muslime werden Schwierigkeiten haben zu schwören. Das ist das erste Abstimmungskreuz, was der Wähler macht. Anschließend wählt er nur noch den Kandidaten, Parteien werden ab 2025/30 nicht mehr gewählt, sie sind abgeschafft. Die geheime Wahl ebenso. Jeder Stimmzettel hat Namen und Adresse.
Jutta Limbach: „Die Drohung, notfalls das Bundesverfassungsgericht anzurufen, gehört zum Waffenarsenal der Politik.“ Sobald sich eine Partei dabei als Verlierer sehe, werde von einer „Wilderei des Gerichts in der Politik“ gesprochen. „Dabei muss das Gericht, das anderen Verfassungsorganen Grenzen setzt, über den Bereich seiner Zuständigkeit sorgfältig urteilen“, so Limbach weiter.
Alle Bundesgerichte, einschließlich des Verfassungsgerichts, haben nur eine Existenzberechtigung. Bei jedem Urteil, welches Sie aussprechen, um der Gerechtigkeit zum Sieg zu verhelfen, dürfen Sie so wenig wie möglich benachteiligte Bundesbürger zurücklassen (je nach Einzelfall). Wobei die Anzahl der Zurückgelassenen eindeutig feststehen muss. Bei 82,5 Millionen Bundesbürgern (61,6 Mio. Wähler 2017) darf es nur zwei oder drei Millionen Benachteiligte geben. Diese Beurteilung muss aber auch erst vom Volk entschieden sein, ein Urteil der Richter die aus sich heraus entscheiden, ist in der Zukunft und nach meiner Interpretation von „Nachhaltiger-Demokratie“ keine Entscheidung „im Namen des Volkes.“
Dass die Rundfunkgebühr nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist, hat das Bundesverfassungsgericht mit den Richtern Kirchhof, Eichberger, Masing, Paulus, Baer, Britz, Ott, Christ mit Urteilsverkündung des ersten Senats am 18. Juli 2018 eindeutig bewiesen, wenn sie auch einen Text verkündeten, der fern von Gut und Böse ist, er ist schlichtweg Blödsinn. Es gibt nur eine gerechte Art die Kosten der ARD, ZDF und Deutschlandfunk zu begleichen – aus den laufenden Steuereinnahmen.
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Verfassungsbeschwerde von Lothar Strenge, Bundesverfassungsgericht, 10.01.2019,
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Weil dann alle Bundesbürger betroffen sind, auf irgendeine Art. Auch die minderbemittelten Bundesbürger, Hartz IV Empfänger oder die die keine Einkommenssteuer zahlen – durch die Umsatzsteuer auf Konsum. Prozentual zahlen sie dann sogar mehr als der vermögende Haushalt.
Ein Beitragsschuldner darf zur Abschöpfung desselben Vorteils nicht mehrfach herangezogen werden, sagen die Bundesrichter selbst.
Mit diesem Satz widersprechen Sie sich selbst, denn jeder Bundesbürger der sich bei SIXT ein Auto mietet, trägt auch die Rundfunkgebühren die SIXT zahlt, weil SIXT die Rundfunkgebühren in die Kostenkalkulation einfließen lässt. Ebenso ist es bei Hotels oder Supermärkten (Netto), die ihre Rundfunkgebühren auf den Endpreis der Konsumartikel oder der Zimmervermietung draufschlagen. Wir als Konsumenten zahlen also doppelt, was eigentlich nicht sein darf, ein Beitragsschuldner darf nicht mehrfach zur Kostendeckung herangezogen werden. Das ist mafiose Geldbesorgung, mehr nicht.
Alle Firmen sollten grundsätzlich vom Rundfunkbeitrag befreit sein, weil es keine Berechtigung gibt sie zur Zahlung zu verpflichten. Mafiose Geldbesorgung. Alle Menschen die dort beschäftigt sind oder sich dort aufhalten, zahlen schon offiziell den Rundfunkbeitrag als Haushaltsmitglied. Bestätigung letztes Urteil 2018.
Das Statistische Bundesamt gibt an, 2017 betrug die Anzahl der Ehepaare ohne Kinder 9 695 000. (Gesamtzahl der Haushalte 41,3 Mio. x 17,50 Euro = 7.225.500.000 Euro). Die Hälfte dieser Paare zahlt keine Rundfunkgebühr, also über 4,8 Millionen Bundesbürger. Einzelhaushalte, also Ledige, Geschiedene, alleinstehende Rentner, zahlen alle. 2017 gab es 17.263.000 Einpersonenhaushalte laut Statista. Wo ist da die Gerechtigkeit? – „liebe“ Verfassungsrichter. Nur die Hälfte der Erwachsenen zahlen die Rundfunkgebühr, die andere Hälfte kommt davon. Wie unfähig darf ein Bundesrichter sein, um diese Umstände für gerecht zu halten?
Deshalb verstehe ich das Verfassungsgericht auch nicht, wenn es die täglichen Vergehen der Presse ignoriert, wenn Art. 1 und Art. 2 missachtet werden, weil Bürger lächerlich gemacht werden, nur weil eine Frau mit Familiennamen Loch heißt und von Raab im Fernsehen (ProSieben) vor Jahren lächerlich gemacht wurde. Es hätte einen Aufschrei unter allen Bundesrichtern geben müssen und ein Schmerzensgeld von 10 Mio. Euro, wie auch eine Strafe von 10 Mio. Euro! Was ist wirklich passiert? – nichts. Eine Staatsanwaltschaft hätte sofort ermitteln müssen. Es wird dann immer das Recht der Öffentlichkeit auf Information genannt, von der Presse wie auch von den BGHs oder dem Verfassungsgericht.
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Dabei sind es nur blanke Beleidigungen, die die Medien meistens aussprechen, veröffentlichen, um ihre vielen täglichen leeren Seiten oder Fernsehminuten, zu füllen. Was Privatsphäre ist, wird von der Presse als Individualsphäre erklärt und schon sind die Seiten voll.
Ich beantrage außerdem, vorläufig die Parteientscheidungsverfahren, Mitbestimmung von einfachen Parteimitgliedern bei Koalitionsverhandlungen, z.B. im Frühjahr 2018 bei der SPD für verfassungswidrig zu erklären und sofort zu verbieten, weil das gesamte Verfahren, Procedere, verschiedene Grundrechte verletzt. Beginnend mit Art.1. Wir als Bürger werden nicht beachtet, müssen alle zuschauen, während einige wenige Parteimitglieder die Demokratie verballhornen. Das hat mit Demokratie nichts zu tun.
Da das Bundesverfassungsgericht im Frühjahr 2018 alle Einsprüche abgewiesen hat, auch meinen Einspruch, beantrage ich hilfsweise die Aussetzung dieser vom Verfassungsgericht zugelassenen Möglichkeiten. Das gesamte Volk soll entscheiden, ob Gebühr oder aus der Steuer.
Im GG. Art. 38 heißt es momentan:
(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
(2) Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt.
(3) Das Nähere bestimmt ein Bundesgesetz.
Vorläufig muss es heißen: Bundestagsabgeordnete vertreten nach Art. 38 GG das ganze deutsche Volk im deutschen Bundestag und sind bei Entscheidungen nicht an Weisungen und Aufträge der Parteien gebunden, sondern nur ihrem eigenen Gewissen unterworfen.
Somit ist es ausgeschlossen, dass politische Parteien und deren Mitglieder nach der Wahl, ein zweites Mal zur Wahl schreiten und den von ihnen gewählten Vertretern vorschreiben, was sie zu denken und zu tun haben, wenn es im weiteren Verlauf der demokratischen Entscheidungen Koalitionsverhandlungen gibt und diese entsprechende Partei keine Mehrheit der Gesamtwählerschaft erreicht hat.
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Koalitionsverhandlungen in unserer Demokratie nach einer Wahl waren und sind nicht ungewöhnlich, zumal jetzt nach der Wahl 2017 keine Partei besonders erfolgreich war und alle gewählten Parteien, wenn sie denn mitregieren wollen, auf Koalitionspartner angewiesen sind. Trotzdem ist das alles überflüssiges Getue, weil die Hälfte der Tagesarbeitszeit verbrannt wird durch parteiinterne Gespräche und Streitereien, die Kompromisse genannt werden.
Wer 50 Prozent seiner Arbeitszeit verplempert für unnütze Dinge, wird von jedem Unternehmer sofort entlassen. Warum machen wir es als Bundesbürger nicht auch so? Weil wir es nicht können, das Verfassungsgericht macht seine Arbeit nicht. Diese Parteienhörigkeit deutscher Bundesrichter können wir nicht länger tolerieren, sonst sind alle BGHs und das Verfassungsgericht überflüssig, für die Zukunft Deutschlands nicht zu gebrauchen.
Wie Sie in meinem Buch „Jetzt regieren wir uns selbst, ohne die politischen Parteien“, Amazon, lesen können, habe ich die Vorstellung von einer freien, sozialdenkenden und liberaldemokratischen Demokratie, die die über 120 000 Abgeordneten aus Gemeinderat, Kreistag, Landtag, Bundestag, durch 10.000 direkt gewählte Abgeordnete ablöst. Per Internet gewählt, Briefwahl ist auch erlaubt, die aber die Kosten dieses überflüssigen gesamtdeutschen Verwaltungsapparates auf ein Minimum reduzieren. Jeder der 10.000 Abgeordneten betreut maximal 8200 (82,5 Mio.) Bundesbürger in Gemeinden, die von jetzt 11.200 auf ca. 4000 Großgemeinden reduziert werden. Zauberwort: Digitalisierung. Estland hat 1,3 Millionen Einwohner und ist voll digitalisiert. Nach eigenen Angaben sparen sie durch die Digitalisierung in der gesamten Verwaltung 600 Jahre Arbeitszeit im Jahr. Für Deutschland wären das umgerechnet über 38000 Jahre gesparte Arbeitszeit pro Jahr. Die ersparten Milliarden Steuergelder liegen irgendwann jenseits der 10, 20, oder 30 Milliarden Euro im Jahr.
Unsere Gemeinderäte und Kreistage werden beginnend ab 2021 aufgelöst, Digitalisierung, die gewählten 10.000 Abgeordneten übernehmen die Verwaltung der Gemeinden, Kreise, Landtage, Bundestag. Bürgermeister gibt es nicht mehr. Viele doppelt und Dreifach-Behörden und Verwaltungen, z. B. im Gesundheitsbereich, zu viele Krankenkassen, Lebensmittel-Kontrollbereich, müssen auf ein einfaches logistisches Maß reduziert werden. Die Gesamtersparnis ab 2025 schätze ich auf mindestens 30 Mrd. Euro, ab 2030 können es weitaus mehr werden. Unnötige Parteidiskussionen, Streitereien gibt es in den Parlamenten nicht mehr, es wird nur noch über die anstehenden Probleme, Europa und die Welt, Projekte und deren Verwirklichung diskutiert, gestritten.
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Die Parlamente werden vom Volk genutzt, am Anfang jeder Problemlösung, ob es um den Straßenbau, die Rente oder andere Dinge geht. Es gibt für jede Gemeinde, für jede Region einige Internet-Netzwerke, in dem täglich, wenn gewollt, alle Probleme dieser Welt und der Region diskutiert werden können. Später mehr.
Hochachtungsvoll
Lothar Strenge

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Nachspann:
Es ist der 7. Januar 2019, 23.05 Uhr und es läuft gerade während ich hier die Zeilen schreibe auf dem NDR der Film HOLOCAUST. Wem dieses vergangene Unrecht an die Deutschen Juden, verursacht von vielen Deutschen, nicht unter die Haut geht, braucht Nachhilfeunterricht in ethischem Verhalten und sozialer Verantwortung allgemein. Pegida zum Beispiel. Aber auch die im folgenden Absatz genannten Berufsgruppen.
Ein ähnliches Empfinden, nur nicht so abstoßend habe ich, wenn ich an die Hetzjagd deutscher Anwälte, Gerichtsvollzieher, Amtsrichter, Inkassounternehmer denke, wenn deutschen Mitbürgern das karge Vermögen/Erspartes weggepfändet wird, nur weil er/sie, arbeitslos geworden sind oder die Flachbildfernseherraten nicht mehr bezahlen können, eine Scheidung passierte und irgendwann in Hartz IV landen, 100000 im Jahr, oder sogar obdachlos geworden sind.
Das ist unsoziale „Neudeutsche Sklavenschaft“ seit 1949. Ich hoffe, es wird Ihnen als Bundesrichter endlich bewusst, was Sie da seit vielen Jahren tolerieren, um es mal für Sie ethisch und moralisch verträglich zu formulieren. Ihre Verantwortung als Bundesrichter ist eigentlich um ein Vielfaches größer, als das was Sie bisher leisten, uns immer wieder versuchen positiv darzustellen. Meine Meinung: Unsere Justiz behandelt das Recht des Einzelnen und der Allgemeinheit wie eine Lotterie, mal sehen was die Ausspielung ergibt. Es liegt in erster Linie sicherlich an der schlechten noch nie zeitgerechten Ausbildung der Anwälte und Richter, ebenso an deren Unfähigkeit, wirklich ethisch und demokratisch zu denken und zu handeln, nicht nur es zu sagen.
Lesen Sie unter: www.lojusa.de – www.grundgesetzaenderung.lojusa.de – www.grundsatzgesetz.lojusa.de – www.lojusa.eu – www.erneuerbare-demokratie.de wie eine neue deutsche Demokratie auszusehen hat. Es wird Zeit, aus Deutschland eine ethisch verantwortliche Demokratie zu machen, nicht nur einen Ramschladen für Reiche und Lobbyisten vielfacher Couleur.